31 Oktober 2013

Antrag Visum für Aufenthalt

Mit unserem provisorischen Visum von der Mexikanischen Botschaft in Bern im Pass gehen wir fristgemäss auf die Einwanderungsbehörde in der Meinung, dass wir jetzt ein Visum erhalten, mit dem wir jederzeit ein- und ausreisen können. Gegenwärtige gesetzliche Regelung: Spätestens nach 6 Monaten muss man ausreisen und kann erst nach einem Jahr wieder für längstens 6 Monate nach Mexiko.Wir werden jedoch weiterhin jedes Jahr in die Schweiz reisen und wir werden unseren Weg nach Südamerika fortsetzen! Der Reisevirus sitzt immer noch tief! - Im Büro  erhalten wir ausführliche Instruktionen, wo und wie wir im Internet den Antrag für ein Visum ausfüllen und ausdrucken sollen. Beim heutigen dritten Vorsprechen auf dem Amt geben wir alle Formulare ausgefüllt ab, die Gebühren sind auf der Bank einbezahlt, die Quittungen sind beglaubigt und zusammen mit den richtigen "Fotos infantil" liefern wir den Antrag für ein Aufenthaltsvisum ab. "Fotos infantil" sind keine Kinderfotos, sondern speziell kleine Passbilder von vorne und von der rechten Seite - ohne Brille, ohne Schmuck und mit geschlossenem Mund. -  In 2 bis 4 Wochen können wir im Internet nachschauen, ob und wann wir das Visum für 1 Jahr abholen können. Die Leute in den Büros, die Sicherheitsleute beim Eingang und teilweise in den Gängen sind freundlich und hilfsbereit. Korruption? Bestechung?  Wir haben nichts davon bemerkt. In jeder Etage des Gebäudes hängt ein Plakat mit Hinweisen, wo man sich sofort melden muss, wenn man irgendetwas in dieser Richtung erfährt. So erleben wir diese umfangreichen administrativen Umtriebe nicht als belastend - vielleicht auch, weil wir uns entsprechend darauf eingestellt haben.
 
 
Instituto National de Migracion im modernen Gebäude

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